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| Farbunbeständige BetonsteineNach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln stellt es einen Werkmangel dar, wenn ein Betonpflaster mit dem vertraglich vereinbarten Farbton „Anthrazit“ infolge einer Einfärbung mit einem nicht licht- und wetterfesten Pigment schon in den ersten zwei Jahren nach der Verlegung hellgrau wird. Der Bauherr kann in diesem Fall Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen. Urteil des OLG Köln vom 23.10.2001 3 U 21/01 MDR 2002, 451 BauR 2002, 361 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |