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| Unangemessene GeschäftsführergehälterDie Bemessung von Gehältern der Geschäftsführer-Gesellschafter haben sich in erster Linie an der Gewinn- und Kostenstruktur des Unternehmens zu orientieren. Werden die Bezüge trotz jahrelanger, chronischer Verluste permanent angehoben (hier von 180.000 bis auf 240.000 EUR p. a.), stellt dies eine versteckte Gewinnausschüttung dar. Auch die in dieser Zeit angeblich eingetretene Wertsteigerung des Unternehmens und die Bildung stiller Reserven können - so das Hessische Finanzgericht - zu keiner anderen Beurteilung führen. Urteil des FG Hessen 4 K 752/01 Handelsblatt vom 22.05.2002 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |