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| SachverständigerSachverständige sind Personen, die auf einem bestimmten Gebiet besondere Sachkunde besitzen (z. B. Unfall-, Immobilien-, Bau-, Kfz-, Medizinsachverständige). Sie haben in Prozessen für das Gericht insbesondere Tatsachen und Erfahrungssätze zu beurteilen. Die Auswahl des Sachverständigen trifft das Gericht. Dem muss der Sachverständige jedoch nur Folge leisten, wenn er öffentlich bestellt ist oder die Tätigkeit öffentlich ausübt (z. B. Arzt). Der Sachverständige hat unter denselben Voraussetzungen wie ein Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht und kann wie ein Richter abgelehnt werden. Sachverständigengutachten werden zunächst schriftlich erstellt und in Strafverfahren grundsätzlich, im Zivilprozess hingegen nur ausnahmsweise im Verhandlungstermin mündlich vorgetragen. Vom Sachverständigen zu unterscheiden ist der sachverständige Zeuge, der über Tatsachen aussagt, die er nur auf Grund seiner besonderen Sachkunde hat wahrnehmen können. Der Sachverständige wird nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) vergütetet. Mit den Prozessparteien können jedoch höhere Stundensätze vereinbart werden. gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |