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Strenge Prüfung bei Fortbildungskosten


Bei den Finanzämtern finden die Kosten für Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in der Regel nur dann Anerkennung, wenn ein straff organisiertes Veranstaltungsprogramm kaum Raum für touristische Betätigung zulässt. Sind die strengen Voraussetzungen erfüllt, so ist es nach einem Urteil des FG Köln unschädlich, wenn der Steuerpflichtige auf der Reise von einem Angehörigen begleitet wird.

In dem zu entscheidenden Fall wurden die von einer Ärztin geltend gemachten Kosten für eine Reise nach China zu einem Fortbildungskongress für Akupunktur und traditionelle chinesische Medizin in voller Höhe anerkannt, obwohl die Ärztin von ihrer Mutter begleitet wurde.

Urteil des FG Köln
10 K 723/96
Wirtschaftswoche Heft 24/2001, Seite 168
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