leidenschaft.gif


Domainpfändung doch unzulässig?


Nach einem Beschluss des Landgerichts München I ist die Pfändung von Internetdomains ausnahmslos unzulässig. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 22.09.1999 (11 T 370/99), das Internetdomains wie eine Lizenz als Recht für pfändbar hielt.

Hinweis: Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser für die Internetwirtschaft höchst bedeutsamen Entscheidung steht noch aus.

Beschluss des LG München I vom 12.02.2001
20 T 19368/00
Computer und Recht 2001, 342

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg