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EuGH billigt Dienstalter als Vergütungskriterium


Der Europäische Gerichtshof hält es für zulässig, wenn ein Arbeitgeber bei der Entgeltbemessung in erster Linie an das Dienstalter seiner Mitarbeiter anknüpft. Das Gericht räumte zwar ein, dies könnte sich vor allem für Frauen nachteilig auswirken, da sie im Durchschnitt ein geringeres Dienstalter aufweisen. Andererseits war anzuerkennen, dass das Dienstalter in der Regel dazu geeignet ist, die Berufserfahrung des Arbeitnehmers zu honorieren. Sofern sich im Einzelfall eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung ergibt, ist der betroffene Arbeitnehmer für die Ungeeignetheit des Dienstalters als Vergütungskriterium darlegungs- und beweispflichtig.

Urteil des EuGH vom 03.10.2006
C-17/05
NZA 2006, 1205
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