
|
| Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien wettbewerbswidrigDie Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien in einem Handbuch " Wirtschaftskanzleien - Rechtsanwälte für Unternehmen", die allein auf der subjektiven Einschätzung der Redaktion beruht, verstößt gegen das standesrechtliche Wettbewerbsverbot und ist daher wettbewerbswidrig (§ 1 UWG). Urteil des OLG München vom 08.02.2001 29 U 4292/00 (nicht rechtskräftig) ZIP 2001, 1116 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |