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| Neuwagenkauf: kein Rücktritt bei unerheblichem MangelWeist ein erworbenes Fahrzeug einen Mangel auf, kann der Käufer wahlweise eine Nachbesserung oder Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist jedoch bei lediglich geringfügigen Mängeln ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Einen nur unerheblichen Mangel nahm das Landgericht Düsseldorf bei einem Neuwagen (Preis 26.000 Euro) an, dessen Radioempfang in lediglich unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit (einzelne Sender, bestimmte Gebiete) gestört, aber nie vollständig aufgehoben war. Urteil des LG Düsseldorf vom 22.09.2005 1 O 778/04 DAR 2006, 511 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |