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| Urheberrecht: keine Mithaftung eines Host-Providers bei MassengeschäftenDem Betreiber einer Internetpressedatenbank mit 20 Millionen Dokumenten, darunter 2,2 Millionen aus der Fachpresse, und täglich 12.000 neuen Beiträgen ist es nicht zuzumuten, die Daten laufend dahingehend zu überprüfen, ob Artikel bestimmter Autoren enthalten sind und möglicherweise Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Eine Prüfungspflicht eines so genannten Host-Providers für fremde Informationen besteht demnach nur, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat. Dann kann der Provider vom Urheber in Anspruch genommen werden, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung tätig geworden ist. Urteil des LG Frankenthal vom 16.05.2006 6 O 541/05 JurPC Web-Dok. 115/2006 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |