lesen.gif


"Intershop" geschützt


Die für die Entwicklung und den Vertrieb von E-Commerce-Programmen verwendete eingetragene Wortmarke "Intershop" stellt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm "eine hinreichend eigentümliche und phantasievolle wortschöpferische Bezeichnung dar, die vom Verkehr nicht lediglich produkt- bzw. dienstleistungsbeschreibend im Sinne eines Internetshops, sondern herkunftsweisend verstanden wird". Daher ist die Verwendung der Bezeichnung "Intershop-Portal" als Bestandteil einer Internetadresse neben der markenrechtlichen Verletzung als wettbewerbswidrige Rufausbeutung anzusehen.

Urteil des OLG Hamburg vom 02.11.2000
3 U 71/00
GRUR-RR 2001, 126

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg