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Unter Bedingung abgeschlossener Ausbildungsvertrag zulässig



Das Landesarbeitsgericht Hamm hält den Abschluss von Ausbildungsverträgen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auszubildende durch eine ärztliche Untersuchung seine gesundheitliche Eignung für den Beruf nachweist, für zulässig. Hierin liegt keine unzumutbare Benachteiligung des Auszubildenden. Ein erfolgreicher Gesundheitstest ist insbesondere bei medizinischen Ausbildungsberufen (hier zur Krankenpflegerin) wichtig.

Urteil des LAG Hamm vom 12.09.2006
9 Sa 2313/05
Pressemitteilung des LAG Hamm
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