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| "Wildes Plakatieren" wettbewerbswidrigDas Bekleben öffentlicher Flächen ohne Einverständnis des Berechtigten ("wildes Plakatieren") stellt einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung durch einen Rechtsbruch dar. Ein Unterlassungsanspruch steht daher nicht nur dem durch die Besitz- und Eigentumsverletzung unmittelbar Verletzten, sondern auch einem Mitkonkurrenten zu. Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.11.2000 4 U 60/00 GRUR-RR 2001, 143 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |