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| Unzulässige Werburg für ArzneimittelPharma-Industrie und Apotheken unterliegen den strengen Werberegeln des Arzneimittel- und Heilmittelwerbegesetzes. Danach ist die Werbung für Arzneimittel grundsätzlich verboten. Dementsprechend sind auch Gewinnspiele der Pharma-Industrie mit wertvollen Preisen (z. B. einem "Smart"-Automobil) unzulässig, wenn gleichzeitig für Arzneimittel geworben wird. Derartige Gewinnspiele sind nur im Rahmen der allgemeinen Firmen- und Imagewerbung erlaubt. Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.02.2001 4 U 131/99 OLG Report Karlsruhe 2001, 176 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |