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Persönlichkeitsschutz gegen Fernsehberichterstattung


In einem Magazin des Privatsenders Sat 1 wurde unter dem Thema "Scheidungsopfer Mann" über den Fall eines namentlich genannten Zahnarztes berichtet, der behauptete, von seiner Ehefrau ruiniert und wie eine "Weihnachtsgans" ausgenommen worden zu sein. Er zahle für seine Frau und seine Kinder monatlich 5.600 DM Unterhalt und habe aus dem Scheitern der Ehe Schulden in Höhe von 650.000 DM. In dem Bericht wurden auch Bilder der Ehefrau und der Kinder mit schwarzen Augenbalken gezeigt. Diese erhoben wegen der Berichterstattung Unterlassungsklage gegen den Sender, die vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch nur teilweise Erfolg hatte.

Nicht zu beanstanden war, dass durch die Namensnennung des Zahnarztes Rückschlüsse auf die Identität der geschiedenen Ehefrau und der Kinder gezogen werden konnten. Dadurch wurde die Glaubhaftigkeit des Berichtes untermauert. Ebenso durfte Sat 1 die Angaben zur Höhe der Unterhaltszahlungen und der behaupteten Schulden veröffentlichen, da diese Zahlen nicht widerlegbar waren. Erfolgreich konnten sich jedoch die geschiedene Ehefrau und die Kinder des Zahnarztes dagegen zur Wehr setzen, dass von ihnen in der Sendung Bilder - wenn auch mit Augenbalken - gezeigt wurden.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.07.2001
14 U 71/00
MDR Heft 15/2001, Seite R 17

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