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Vermieter muss Betriebskostenerhöhung begründen


Sind einzelne Positionen der Betriebskosten (hier Bewachungskosten und Hauswartkosten) gegenüber dem Vorjahr jeweils über 10 Prozent gestiegen, obliegt es dem Vermieter, auf Verlangen des Mieters dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben.

Legt der Vermieter die Gründe der Preissteigerung und deren Unvermeidbarkeit nicht im Einzelnen dar, kann er die Nebenkosten nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.

Urteil des KG Berlin vom 12.01.2006
12 U 216/04
ZAP EN-Nr. 342/2006
KGR Berlin 2006, 420
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