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Arbeitszimmer auch während Erziehungszeit absetzbar


Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen können Kosten für ein Arbeitszimmer auch während des Erziehungsurlaubs steuerlich abgesetzt werden, wenn die Frau danach ihre Beschäftigung wieder aufnimmt. Notwendig ist lediglich die Absicht des Steuerpflichtigen, nach Beendigung des Erziehungsurlaubs wieder Einnahmen zu erzielen.

Urteil des FG Niedersachsen
VI B 91/01
NJW Heft 32/2001, Seite XLVI

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