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Teilkasko: beschränkter Versicherungsschutz bei unfallbedingtem Fahrzeugbrand


Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle in der Teilkaskoversicherung die Schäden, die bereits vor dem Eintritt des Brandversicherungsfalles durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Schadenshöhe ist demnach von dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, aber vor Ausbruch des Brandes auszugehen. Den vorher eingetretenen Schaden hat der Unfallverursacher bzw. bei Eigenverschulden der Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

Urteil des OLG Celle vom 16.03.2006
8 U 155/05
Pressemitteilung des OLG Celle
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