
|
| Kein Zurückhaltungsrecht bei im Ausland lebendem KindEin Elternteil, der sein Einverständnis dazu erteilt hat, dass sein Kind beim anderen Elternteil im Ausland lebt, darf das Kind nach einem Besuch (hier zur Krankenhausbehandlung) nicht ohne weiteres in Deutschland zurückhalten. Ein Zurückhaltungsrecht kommt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart vielmehr nur in Betracht, wenn die Rückführung des Kindes für dieses mit der schwerwiegenden Gefahr einer körperlichen oder seelischen Schädigung verbunden ist. Urteil des OLG Stuttgart vom 03.04.2006 17 UF 318/05 Pressemitteilung des OLG Stuttgart gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |