
|
| Fahrtenbuchauflage nach gravierendem Verkehrsverstoß durch unbekannten FahrerKann der Verursacher eines Verkehrsverstoßes beispielsweise wegen Unkenntlichkeit des von der Polizei aufgenommenen Fotos nicht ermittelt werden, hat dies, obwohl niemand für den Verkehrsverstoß bestraft werden kann, für den Fahrzeughalter möglicherweise unangenehme Folgen haben. Handelt es sich nämlich um einen gewichtigen Verkehrsverstoß, ist die Verkehrsbehörde berechtigt, ihm die Führung eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hielt nach einem rücksichtlosen Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Fahrtenbuchauflage über 15 Monate für durchaus angemessen. Urteil des VG Braunschweig vom 10.06.2005 6 A 202/05 RdW 2006, 159 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |