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| Grob fahrlässig verursachter Auffahrunfall mit MietwagenFährt ein Autofahrer mit einem gemieteten Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit und Nässe in eine Autobahnausfahrt ein, an deren Ende er mit einem Kreuzungsbereich rechnen muss und kommt es hierbei zu einem Auffahrunfall, stellt dies einen besonders schwerwiegenden, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden Sorgfaltsverstoß dar. Der Fahrer konnte sich danach nicht auf die mietvertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung berufen und musste für den Schaden an dem Mietwagen selbst aufkommen. Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.09.2005 I-10 U 203/04 NJW-Spezial 2006, 66 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |