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Rechtswidriger Ein-Euro-Job begründet kein Arbeitsverhältnis



Durch einen so genannten Ein-Euro-Job wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das gilt selbst dann, wenn die Heranziehung zu den (hier überwiegend gemeinnützigen) Arbeiten rechtswidrig war.

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages erfordert stets eine hierauf gerichtete Willenseinigung der Parteien. Diese liegt - so das Arbeitsgericht Weiden - bei der Heranziehung zu einem Ein-Euro-Job ersichtlich nicht vor.

Urteil des ArbG Weiden vom 29.09.2005
2 Ca 480/05
Pressemitteilung des ArbG Weiden

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