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Gleichbehandlung bei Arbeitsmarktzulage


Hat ein Arbeitgeber wegen eines Fachkräftemangels über einen längeren Zeitraum eine Arbeitsmarktzulage bezahlt, verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Zulage neu einzustellenden Arbeitnehmern nicht mehr zugesagt wird, weil nach einer nachvollziehbaren Prognose des Arbeitgebers ein Arbeitskräftemangel nicht mehr zu erwarten ist.

Urteil des BAG vom 21.03.2001
10 A ZR 444/00
Betriebs-Berater 2001, 1414
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