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| Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-GeschäftsführersNach einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena handelt es sich bei einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht um einen Arbeits- sondern um einen Dienstvertrag. Schutzvorschriften des Arbeitsrechts können daher nur in Ausnahmefällen auf einen Geschäftsführer angewandt werden. So ist er etwa im Insolvenzrecht nur dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn er als echter Fremdgeschäftsführer in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu der Gesellschaft steht und weisungsgebunden ist. Urteil des OLG Jena 7 U 913/00 NJW Heft 35/2001, Seite XLII gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |