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Unverheiratetes Paar muss Grunderwerbssteuer zahlen


Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten sind von der Grunderwerbssteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die Grunderwerbssteuerbefreiung nicht bei Grundstücksgeschäften zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft eingreift. Dies gilt selbst dann, wenn aus der Verbindung gemeinsame Kinder hervorgegangen sind und die Steuerpflichtigen in einer Familie zusammenleben.

Urteil des BFH vom 25.04.2001
II R 72/00
Der Betrieb 2001, 1865

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