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| Fristlose Kündigung wegen exzessiver Nutzung des FirmenhandysDie unerlaubte Nutzung eines Firmenhandys kann in Extremfällen eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne eine vorherige Abmahnung nach sich ziehen. Einen solchen Fall nahm das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers an, der während einer mehrmonatigen Freistellungsphase mit dem bei ihm zwecks Übernahme des Handyvertrages verbliebenen Handy monatlich Verbindungskosten von knapp 400 Euro verursacht hatte. Urteil des LAG Hessen vom 25.11.2004 5 Sa 1299/04 CR 2005, 435 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |