
|
| Kein eigener Anspruch des Wohnungseigentümers gegen VerwalterEin einzelner Wohnungseigentümer kann einen der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht eigenmächtig ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig und vom Gericht abzuweisen. Beschluss des BayObLG vom 03.11.2004 2Z BR 175/04 BayObLGR 2005, 149 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |