
|
| Ungleiche Vergütung nach BetriebsverschmelzungNach einer Betriebsverschmelzung dürfen die Arbeitnehmer weiterhin nach den im jeweiligen Ursprungsbetrieb geltenden Regelungen vergütet werden. Das LAG Schleswig-Holstein nahm in einem derartigen Fall keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz an, auch wenn dies innerhalb der Belegschaft zu einer unterschiedlich hohen Vergütung für gleiche Arbeitsleistungen führt. Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2004 3 Sa 189/04 Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |