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Testamentsvollstrecker im Interessenskonflikt


Der Erblasser kann zur Ausführung seines letzten Willens durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) einen oder mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen. Insbesondere wenn der Testamentsvollstrecker selbst durch die Verfügung begünstigt ist, kann es zu Interessenskonflikten kommen. Dies rechtfertigt jedoch nicht in jedem Fall die Entlassung des Testamentsvollstreckers.

Streiten Erbe und Testamentsvollstrecker, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, über die Auslegung des Testaments, so begründet es nicht schon für sich genommen die Entlassung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser eine für ihn günstige Testamentsauslegung vertritt.

Beschluss des BayObLG vom 11.07.2001
1 Z BR 131/00
ZAP EN-Nr. 602/2001

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