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| Keine Parabolantenne bei ausreichender ProgrammversorgungAusländische Mieter haben in der Regel einen Anspruch darauf, eine Parabolantenne anzubringen, um so einen Heimatsender empfangen zu können. Ein Duldungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn der Ausländer heimische Fernsehprogramme in ausreichender Zahl per Kabel empfangen kann. Hier wiegt das Eigentumsrecht des Vermieters schwerer als das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall konnte der russische Mieter über den bereits verlegten Kabelanschluss mittels eines Decoders fünf Heimatprogramme empfangen. Dies muss ausreichen. Urteil des BGH vom 02.03.2005 VIII ZR 118/04 Pressemitteilung des BGH gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |