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Nächtliche Kollision zwischen Radfahrer und Fußgänger


Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auf kombinierten Rad- und Fußgängerwegen führt bei Unfällen häufig zu einer Haftungsverteilung zulasten des Radfahrers. Dies bestätigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg. Ein Radfahrer kollidierte bei Dunkelheit mit einem Fußgänger. Der Radler behauptete zwar, seine Beleuchtung sei eingeschaltet gewesen. Da die Reichweite des Lichts aber lediglich vier Meter betrug, hielt das Gericht die gefahrene Geschwindigkeit von 20 bis 25 km/h für zu schnell, um noch rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten zu können. Der Radfahrer musste danach den gesamten Schaden tragen.

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.04.2004
4 U 644/04
NZV 2004, 358
NJW-Spezial 2005, 66

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