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| DAX wettbewerbsrechtlich geschütztDie von der Deutschen Börse unter der Bezeichnung DAX erstellten Börseninformationen sind vor Nachahmung geschützt. Wer daher einen Börsenindex publiziert, der sowohl Auswahl und Gewichtung der börsennotierten Unternehmen vom DAX übernimmt, handelt wettbewerbswidrig. Urteil/Beschluss des LG München I 7 O 6119/04 Handelsblatt vom 16.02.2005 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |