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| Betriebsübergang: kollektiver Widerspruch zulässigEin Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB widersprechen. Der Widerspruch braucht nicht begründet zu werden. Die Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt auch dann nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es von der Mehrheit der von einem Teilbetriebsübergang betroffenen Mitarbeiter mit gleich lautendem Schreiben ausgeübt und dadurch der Verkauf des Unternehmens vereitelt wird. Solange der kollektive Widerspruch den Arbeitgeberwechsel verhindern soll und nicht von unsachlichen, betriebsschädigenden Erwägungen getragen wird, ist er rechtlich nicht zu beanstanden. Urteil des BAG vom 30.09.2004 8 AZR 462/03 MDR Heft 21/2004, Seite R7 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |