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Wucherischer Schlüsseldienst


Wer seinen Hausschlüssel verloren oder sich versehentlich aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ist meist auf einen der zahlreichen Schlüsseldienste angewiesen. Diese nutzen die Notlage ihrer Kunden bisweilen schamlos aus. Zunehmend setzen jedoch die Gerichte diesem Treiben Grenzen.

So hielt das Amtsgericht München die Rechnung eines Schlüsseldienstes von 180 Euro für das Öffnen einer Wohnungstür für völlig überzogen. Angemessen gewesen wäre eine Vergütung von 50 Euro. Die Überhöhung der Kosten um mehr als 250 Prozent wertete das Gericht als Wucher. Der Schlüsseldienst musste daher 130 Euro an den geprellten Kunden zurückzahlen.

Urteil des AG München vom 27.08.2004
141 C 27160/03
Pressemitteilung des AG München
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