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Unzulässige Anwaltshomepages


Die Verwendung der Internetdomains "anwalt-hannover.de" und "rechtsanwaelte.de" stellt eine unlautere Absatzbehinderung der Mitbewerber auf dem Markt der anwaltlichen Dienstleistungen dar und ist daher wegen Verstoßes gegen wettbewerbs- und standesrechtliche Vorschriften wettbewerbswidrig.

Urteil des OLG Celle vom 29.03.2001
13 U 309/00
Urteil des LG München I vom 16.11.2000
7 O 5570/00 (nichts rechtskräftig)
NJW 2001, 2100

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