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| Unzulässige AnwaltshomepagesDie Verwendung der Internetdomains "anwalt-hannover.de" und "rechtsanwaelte.de" stellt eine unlautere Absatzbehinderung der Mitbewerber auf dem Markt der anwaltlichen Dienstleistungen dar und ist daher wegen Verstoßes gegen wettbewerbs- und standesrechtliche Vorschriften wettbewerbswidrig. Urteil des OLG Celle vom 29.03.2001 13 U 309/00 Urteil des LG München I vom 16.11.2000 7 O 5570/00 (nichts rechtskräftig) NJW 2001, 2100 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |