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Kündigung wegen vorvertraglichem Fehlverhalten


Eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann auch wegen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegender, dem Arbeitgeber bei der Einstellung nicht bekannter Umstände oder Ereignisse gerechtfertigt sein, wenn dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört wird. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um später aufgedeckte Bilanzmanipulationen eines im Rahmen einer Unternehmensfusion als Arbeitnehmer übernommenen Vorstands.

Urteil des BAG vom 05.04.2001
2 A ZR 159/00
ZAP EN-Nr. 542/2001

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