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Geschwindigkeitsüberschreitung: kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen


Das Übersehen eines einzigen geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichens nach zuvor unbeschränkter Fahrt auf der Autobahn ist zwar fahrlässig, aber als so genanntes Augenblicksversagen nicht grob verkehrswidrig. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 188 km/h statt erlaubter 120 km/h rechtfertigt in diesem Fall keine Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots. Auch eine Erhöhung der Geldbuße als Ausgleich zum nicht ausgesprochenen Fahrverbot ist hier nicht angezeigt.

Beschluss des AG Ahrensburg vom 08.07.2004
52 OWi 759 Js-OWi 22214/04
DAR 2004, 667
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