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| Klage trotz SchiedsvereinbarungHaben die Vertragsparteien vereinbart, dass für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein Schiedsgericht zuständig sein soll und erhebt gleichwohl ein Vertragspartner Klage vor einem ordentlichen Gericht, braucht der Beklagte die Einrede der Schiedsvereinbarung nicht innerhalb der Klageerwiderungsfrist vorzubringen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann die Einrede vielmehr noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache geltend gemacht werden. Urteil des BGH vom 10.05.2001 III ZR 262/00 Betriebs-Berater 2001, 1327 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |