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Arztbesuch während Gleitzeit


Nimmt ein Arbeitnehmer an einer täglichen Gleitzeit von 6 bis 20 Uhr bei einer Kernarbeitszeit von 4,5 Stunden teil, ist ihm zuzumuten, einen einstündigen Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Er kann vom Arbeitgeber daher keine Zeitgutschrift für die Dauer des Arztbesuchs verlangen.

Urteil des LAG Hamm vom 18.03.2004
11 Sa 875/02
LAGR 2004, 191
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