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| Kein Kindergeld während GrundwehrdienstEltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind. Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt. Urteil des BFH vom 04.07.2001 VI B 176/00 MDR Heft 19/2001, Seite R 11 Betriebs-Berater 2001, 2036 NWB 2001, 3219 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |