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| Vormerkung für den Rückübertragungsanspruch bei SchenkungNach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann eine Vormerkung, die den Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall des groben Undanks des Erwerbers sichern soll, im Grundbuch eingetragen werden. Beschluss des BayObLG vom 02.08.2001 2Z BR 71/01 ZAP EN-Nr. 629/2001 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |