leidenschaft.gif


Keine Warnhinweise auf Gefährlichkeit des Inhalierens von Feuerzeuggas


Der Hersteller eines Feuerzeuges ist nicht verpflichtet, auf die Gefahren hinzuweisen, die sich aus dem (missbräuchlichen) Inhalieren von Feuerzeuggas als Rauschmittel durch Kinder oder Jugendliche ergeben.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.03.2001
4 U 22/00
NJW-RR 2001, 1174
gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg