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Nicht versicherter Museumsbesuch bei Auslandsreise


Verletzt sich ein Geschäftsmann auf einer Geschäftsreise in Spanien in seiner Freizeit bei einem Museumsbesuch, liegt nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf kein versicherter Arbeitsunfall vor. Daran ändert auch nichts, dass der Verunglückte von einem Geschäftspartner in das Museum begleitet wurde und die gemeinsame Unternehmung u. a. der Verbesserung der geschäftlichen Beziehungen dienen sollte.

Urteil des SG Düsseldorf
S 3 U 11/02
Handelsblatt vom 23.06.2004
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