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Öffentliche Videoüberwachung erlaubt


Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen mit besonders hoher Kriminalitätsrate ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim rechtens. Da die Art der hier beanstandeten Überwachung eine individuelle Identifizierung einzelner Personen nicht ermöglichte, wurden durch das Aufstellen der Videokameras auch keine datenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt. Die Observierung geht in einem solchen Fall letztlich nicht über eine direkte Beobachtung durch Polizisten hinaus.

Urteil des VG Karlsruhe
11 K 191/01
Handelsblatt vom 29.11.2001

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