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| Gerichtszuständigkeit bei Ehegatten-ArbeitsverhältnisBei Rechtsstreitigkeiten aus einem zwischen den Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Ob ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis vorliegt, beurteilt sich allein nach objektiven Gesichtspunkten (tatsächliche Durchführung des Vertrages) und nicht nach dem Willen der Vertragsparteien. Beschluss des LAG Niedersachsen vom 26.06.2000 19 Ta 210/00 FamRZ 2001, 1407 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |