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Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen


Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, eine bisherige Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine entsprechende betriebsbedingte Änderungskündigung ist grundsätzlich zulässig. Eine derartige der Reorganisation des Betriebs dienende Maßnahme kann von den Arbeitsgerichten auch nicht auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden. Die Änderungskündigung ist nur bei einem Missbrauch seitens des Arbeitgebers unzulässig.

Urteil des BAG vom 22.04.2004
2 AZR 385/03
Pressemitteilung des BAG

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