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Unzulässigkeit einer Videoüberwachung im Außenbereich eines Kaufhauses


Ein Bürger kann gegenüber dem Betreiber eines Kaufhauses Unterlassung einer Videoüberwachung im Außenbereich verlangen, wenn er regelmäßig an dem überwachten Bereich vorbeigeht bzw. vorbeigehen muss und ihm ein Umweg über nicht überwachten öffentlichen Raum nicht zuzumuten ist.

Urteil des AG Berlin-Mitte vom 18.12.2003
16 0 427/02)
NJW Heft15/2004, Seite XIV
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