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Bausparvertrag: unzulässige Vorfälligkeitsentschädigung


Ein Bausparer nahm ein so genanntes Vorausdarlehen in Anspruch, das er infolge von Sonderzahlungen durch das vorzeitig zuteilungsreife Bauspardarlehen ablöste. Die Bausparkasse verlangte wegen der vorzeitigen Tilgung des Vorausdarlehens die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Das Oberlandesgericht Schleswig hält eine derartige Praxis nur dann für rechtens, wenn dies im Bausparvertrag eindeutig geregelt ist. Der Anspruch entfällt, wenn die Regelung in den Bausparbedingungen nicht eindeutig oder gar widersprüchlich ist.

Urteil des OLG Schleswig vom 29.01.2004
5 U 106/03
OLGR Schleswig 2004, 150

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