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| Unterhaltsberechnung bei verheiratetem Vater eines unehelichen KindesDas Oberlandesgericht Koblenz weist unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nicht ehelichen Kindes gegenüber dem verheirateten Vater nicht dessen tatsächlich gewählte (günstige) Steuerklasse 3, sondern die (ungünstigere) Steuerklasse 4 zugrunde zu legen ist. Dies führt zu einer Verminderung oder - wie in diesem Fall - zu einem völligen Wegfall des Unterhaltsanspruchs. Diese ständige Praxis der Gerichte wird damit begründet, dass der gesetzliche Splittingvorteil allein der bestehenden Ehe zugute kommen soll. Beschluss des OLG Koblenz vom 12.12.2003 13 WF 971/03 NJW 2004, 957 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |