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Aus Kfz-Eigentum folgt Brief-Eigentum


Dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs steht kraft Gesetzes auch das Eigentum an dem dazugehörigen Kfz-Brief zu. Er kann vom unberechtigten Besitzer im Klageweg die Herausgabe des Briefs verlangen.

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2003
24 U 92/03
OLGR Köln 2004, 119

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