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| Aus Kfz-Eigentum folgt Brief-EigentumDem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs steht kraft Gesetzes auch das Eigentum an dem dazugehörigen Kfz-Brief zu. Er kann vom unberechtigten Besitzer im Klageweg die Herausgabe des Briefs verlangen. Urteil des OLG Köln vom 23.12.2003 24 U 92/03 OLGR Köln 2004, 119 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |