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| Ersatzleistung für gestohlenes FirmenfahrzeugDie Leistung einer Kaskoversicherung wegen Diebstahls eines Firmenfahrzeugs stellt grundsätzlich eine Betriebseinnahme dar. Dies gilt - so der Bundesfinanzhof - selbst dann, wenn der Diebstahl während des Parkens des zum Betriebsvermögen gehörenden Pkws vor der Wohnung des Betriebsinhabers und vor einer geplanten Privatfahrt begangen wurde. Urteil des BFH vom 20.11.2003 IV R 31/02 Pressemitteilung des BFH gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |